AGB' S

Geltungsbereich

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von Adelheid Heiling (nachfolgend kurz: Pro-Data) sind ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen maßgeblich. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers, die Pro-Data nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Pro-Data in jedem Fall unverbindlich, und zwar auch dann, wenn Pro-Data dem Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

Auftragserteilung

Angebote von Pro-Data sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Pro-Data zustande. Der Auftraggeber erkennt die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von Pro-Data durch eine Auftragserteilung oder Annahme einer Lieferung an.

Lieferung und Lieferfristen

Alle von Pro-Data angegebenen Lieferfristen gelten als nur annähernd vereinbart. Überschreiten der Lieferfristen begründet in keinem Falle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder den Anspruch auf Schadenersatz. Pro-Data ist berechtigt, Aufträge zur Lieferung oder Dienstleistung in Teilen zu erfüllen und diese Teilleistungen einzeln zu fakturieren.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preisangaben in den Anboten von Pro-Data sind grundsätzlich inkl. 20% Mehrwertsteuer angeführt. Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich sofort fällig. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Gegenforderungen ist - aus welchem Grunde auch immer - nicht zulässig. Wenn Hard- bzw. Software infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht installiert oder in Betrieb genommen werden können, so muss die Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Installation oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären.

Eigentumsvorbehalt

Die von Pro-Data gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung aller von Pro-Data gegen den Besteller zustehenden Ansprüche das Eigentum von Pro-Data.

Urheberrecht und Nutzung

Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer (Pro-Data) bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden. Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer (Pro-Data) zu beantragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden.
Mißbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

Gewährleistung und Haftung

Pro-Data gewährleistet, dass die von Pro-Data gelieferten Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört. Reklamationen jeder Art müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware bei Pro-Data eingebracht werden. Die Gewährleistung von Pro-Data beschränkt sich - je nach Wahl von Pro-Data - auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung der Ware, wobei Pro-Data bei Nachbesserung der Ware alle anfallenden Arbeitskosten übernimmt. Alle sonst anfallenden Kosten wie Transfer-, Telefon- oder Transportkosten die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung stehen, werden von Pro-Data in Rechnung gestellt. Alle Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz, etwa für die Kosten der Montage/Demontage von Hard-und Software oder für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von Pro-Data gelieferten Erzeugnisse zurückzuführen sind, sind - aus welchem Rechtsgrund immer - ausgeschlossen.

Rücktritt

Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn Pro-Data dadurch keinerlei Schaden erwächst, bzw. dieser vom Auftraggeber abgegolten wird. Sofern Pro-Data - aus welchen Gründen auch immer - vom Vertrag zurücktritt, kann Pro-Data gegenüber keinerlei Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über Entstehung bzw. Wirksamkeit des Vertrages und Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Oberpullendorf.