Förderung zur Gestaltung einer Homepage für Kleinstbetriebe
Gefördert werden kann die wesentliche Erneuerung einer bestehenden oder die Erstellung einer neuen Homepage. Die förderbaren Kosten beinhalten externe projektbezogene Beratungskosten
inklusive Grafik, Layout, Textierung und Programmierung. Ankauf eines Softwareprogramms zur Gestaltung der Internetseite(n)
sowie die Kosten der Umsetzung.
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von max. 50% der förderbaren Kosten gewährt.
Die absolute Förderobergrenze beträgt 7.500 Euro.
Nicht förderbar sind interne Personalkosten, einmalige und laufende Gebühren und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der
Webseite (zB EDV-Hardware, Kosten für Domaine, Lizenzgebühren, Wartungskosten, laufende Aktualisierung der Inhalte.)
Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz zwei Mio. Euro nicht übersteigt.
Quelle: Servicemagazin der Wirtschaftskammer Burgenland
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